Das Gemeindehaus mit Belegungsplan
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Das Ortsgemeindehaus - Treffpunkt für Feiern und Veranstaltungen.
Unser Dorfgemeinschaftshaus
Unser Dorfgemeinschaftshaus mit Belegungskalender und der Gebührenordnung.
Unser Dorfgemeinschaftshaus (DGH) ist ein durch öffentliche Gelder finanziertes Gebäude zur gemeinschaftlichen Nutzung in unserer Ortsgemeinde. Unser Dorfgemeindehaus wird rege genutzt. Viele Veranstaltungen finden hier statt, ob von Vereinen, Gruppen, der Orts-gemeinde oder auch privater Natur. Hiermit gibt der Ortsbürgermeister die neue Ge-bührenordnung für das DGH bekannt.
Liebe Bürgerinnen und Bürger von Büdesheim. Hier könnt Ihr Einsicht in die Gebührenordnung für die Nutzung des Gemeindehauses nehmen. Da wir in größerem Umfang in das Gemeindehaus investieren müssen, sind wir auf diese Gelder angewiesen.
Bei Änderungen oder neuen Terminen bitte ich um eine kurze Info an ob-buedesheim@web.de oder Telefon-Nr. 06558-9018896.
Euer
Walter Post
Alle Angaben ohne Gewähr!
Gebührenordnung des Gemeindehaus
1. Gebühren für die private Nutzung des Gemeindehauses
- Gesamtmiete 125,00 €
- Sektbar 60,00 €
- Geschirrverleih 20,00 €
- Benutzung der Beschallungsanlage 30,00 €
2. Gebühren für kommerzielle Nutzung
- Nur Gesamtvermietung 250,00 €
- Benutzung der Beschallungsanlage 30,00 €
- Geschirrverleih: 20,00 €
3. Vermietung an Gruppen, die Gebühren von ihren Teilnehmern erheben
- Je Nutzung 5,00 €
- Oder pauschal 20,00 €/Jahr
4. Veranstaltungen zugunsten der Kinder und Jugendlichen aus der Gemeinde Büdesheim (Kinderkarneval, Weihnachtsfeier Kindergarten etc.) sind
mietfrei
5. Sonderregelung für Pilgergruppen
- Gemeindehausmiete 75,00 €
- Kombimiete morgens u. abends 100,00 €
- Geschirrverleih 20,00 €
- Porzellanverleih bei Kombinutzung 20,00 €
- Reinigungskosten je Pilger 1,00 €
6. Kaution 100,00 €
- Diese Kaution dient zur Abdeckung evtl. kleinerer Schäden an Küche, Geschirr etc.
- Alle Schadenersatzansprüche am Gemeindehaus oder am Eigentum Dritter, die infolge der im Gemeindehaus stattfindenden Veranstaltung entstehen, müssen vom Mieter zusätzlich erstattet werden.
7. Das Mobiliar wird grundsätzlich nicht mehr außerhalb des Gemeindehauses verliehen. Die Bühnenelemente werden nur
- an ortsansässige Vereine kostenfrei verliehen.
8. Folgende Veranstaltungen sind gebührenfrei:
- Proben der ortsansässigen Musikgruppen
- Veranstaltung zugunsten der Dorfjugend oder für die Dorfkinder
- Proben des Karnevalvereins
- Jahreshauptversammlungen der Vereine
- Gemeindeveranstaltungen
- Kirchliche Veranstaltungen zugunsten der Büdesheimer Pfarrkirche
- Abschluss der Gemeinschaftsübungen der Feuerwehr
- Vereinsinterne Veranstaltungen
- Treffen ortsansässiger Gruppen (z. B. Handarbeitsfrauen oder Jugendgruppen)
9. Ab sofort ist Frau Sarina Kraus für die Vermietung des Gemeindehauses zuständig.
Frau Kraus ist unter der Telefonnummer: +4915161589204 oder
E-Mail: sarinakraus@gmx.de zu erreichen.
Die entsprechende Räumlichkeit wird nur noch besenrein zurückgegeben, die Endreinigung erfolgt durch die Reinigungskraftund wird nach Aufwand berechnet.
Diese Regelung gilt für alle Vermietungen, einschl. der Anmietung durch Vereine.
Euer Ortsbürgermeister
Walter Post