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23.01.2020: Die neue Gebührenordnung für das Gemeindehaus.
Ein Dorfgemeinschaftshaus (DGH) ist ein durch öffentliche Gelder finanziertes Gebäude zur gemeinschaftlichen Nutzung in ländlichen Gemeinden und Dörfern. In Büdesheim wird das DGH rege genutzt. Viele Veranstaltungen finden hier statt. Der Ortsbürgermeister gibt die neue Gebührenordnung für das DGH bekannt.
Liebe Bürgerinnen und Bürger von Büdesheim. Wie bereits in der Prümer Rundschau angekündigt, hier nun die neue Gebührenordnung für die Nutzung des Gemeinde-
Belegungsplan für das Gemeindehaus
1. Halbjahr 2021 (Es liegen noch keine Termine vor)
2. Halbjahr 2021 (Es liegen noch keine Termine vor)
Bei Änderungen oder neuen Terminen bitte ich um eine kurze Info!
1. Gebühren für die private Nutzung des Gemeindehauses
Gesamtmiete 125,00 €
Sektbar 60,00 €
Geschirrverleih 20,00 €
Benutzung der Beschallungsanlage 30,00 €
2. Gebühren für kommerzielle Nutzung
Nur Gesamtvermietung 250,00 €
Benutzung der Beschallungsanlage 30,00 €
Geschirrverleih: 20,00 €
3. Vermietung an Gruppen, die Gebühren von ihren Teilnehmern erheben
Je Nutzung 5,00 €
Oder pauschal 20,00 €/Jahr
4. Veranstaltungen zugunsten der Kinder und Jugendlichen aus der Gemeinde Büdesheim (Kinderkarneval, Weihnachtsfeier
Kindergarten etc.) sind: mietfrei
5. Sonderregelung für Pilgergruppen
Gemeindehausmiete 75,00 €
Kombimiete morgens u. abends 100,00 €
Geschirrverleih 20,00 €
Porzellanverleih bei Kombinutzung 20,00 €
Reinigungskosten je Pilger 1,00 €
6. Kaution 100,00 €
Diese Kaution dient zur Abdeckung evtl. kleinerer Schäden an Küche, Geschirr etc.
Alle Schadenersatzansprüche am Gemeindehaus oder am Eigentum Dritter, die infolge der im Gemeindehaus stattfindenden
Veranstaltung entstehen, müssen vom Mieter zusätzlich erstattet werden.
7. Das Mobiliar wird grundsätzlich nicht mehr außerhalb des Gemeindehauses verliehen. Die Bühnenelemente werden nur
an ortsansässige Vereine kostenfrei verliehen.
8. Folgende Veranstaltungen sind gebührenfrei:
Proben der ortsansässigen Musikgruppen
Veranstaltung zugunsten der Dorfjugend oder für die Dorfkinder
Proben des Karnevalvereins
Jahreshauptversammlungen der Vereine
Gemeindeveranstaltungen
Kirchliche Veranstaltungen zugunsten der Büdesheimer Pfarrkirche
Abschluss der Gemeinschaftsübungen der Feuerwehr
Vereinsinterne Veranstaltungen
Treffen ortsansässiger Gruppen (z. B. Handarbeitsfrauen oder Jugendgruppen)
9. Ab sofort ist Frau Sarina Kraus für die Vermietung des Gemeindehauses zuständig.
Frau Kraus ist unter der Telefonnummer: +491706391918 oder
E-
Die entsprechende Räumlichkeit wird nur noch besenrein zurückgegeben, die Endreinigung erfolgt durch die Reinigungskraft
und wird nach Aufwand berechnet.
Diese Regelung gilt für alle Vermietungen, einschl. der Anmietung durch Vereine.
Euer Ortsbürgermeister
Walter Post