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Liebe Büdesheimer und Büdesheimerinnen,
ab dem 01.01.2021 werden wir in Büdesheim eine neue Büdesheimer Homepage bekommen. Diese Seite wird von Udo Schikora unterhalten und gepflegt, Ihr findet sie im Internet unter www.eifeldorf-
Außerdem wird sich die E-
Im neuen Jahr haben wir wieder viel Neues vor.
Für alle Büdesheimer Neubürger wird es in Zukunft eine „Willkommensmappe“ geben.
Auf dem alten Kassenlager wird eine Fotovoltaik Anlage mit einer Leistung von gut 20 Kilowatt installiert.
Der kurz vor Abschluss stehende Boule Platz am Gemeindehaus wird im Januar fertiggestellt.
Das „Alte Kühlhaus“ bekommt nach hinten eine neue Ausgangstür und ein neues Fenster, hierfür müssen die alten Glasbausteine herausgebrochen werden.
Auf dem Spielplatz wird Mutterboden aufgebracht, alles eingeebnet und eingesät.
Im Frühjahr wird auch die Zaunanlage am Spielplatz zum Gemeindehausplatz hin komplett erneuert. Bei schönem Wetter wird dann die offizielle Einweihung des neu gestalteten Platzes erfolgen.
Der neu errichtete „Eifelblick am Apert“ wird gestrichen und bekommt eine neue Umgebungstafel. Da alle Arbeiten in Eigenregie durchgeführt wurden, hat der Naturpark Westeifel und die VG Prüm die Übernahme aller Kosten zugesagt.
Der für den neuen Kindergartenwald beschaffte Container wird umgebaut und oberhalb des Kindergarten-
Es gibt viel zu tun, packen wir es an. Da fast alle Arbeiten von „Freiwilligen“ durchgeführt wurden, darf ich mich an dieser Stelle einmal ganz ganz herzlich bei allen Helfern bedanken, es waren sogar auch „Nicht-
Ich wünsche Euch allen ein schönes Weihnachtsfest und alles Gute für das kommende Jahr, vor allem aber Gesundheit.
Euer Walter Post
Reinigungspflicht der Gehwege und Straßen -
Die Straßenreinigungs-
Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Orts-
Die Pflicht zur Säuberung der Straßen umfasst insbesondere die Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und Unrat jeder Art bis zur Straßenmitte, in den Seitengräben sowie in den Straßenrinnen.
Das Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstiger Unrat sind unverzüglich nach Beendigung der Reinigung zu entfernen. Das Zukehren an das Nachbargrundstück oder das Kehren in Kanäle, Sinkkästen, Durchlässe und Rinnenläufe oder Gräben ist unzulässig.
Während der Wintermonate drohen wieder Gefahren durch Schnee-
Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege und besonders gefährliche Fahrbahnstellen bei Glätte. Soweit ein Gehweg nicht vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Erforderlichenfalls ist mehrmals am Tage so zu streuen, dass während den allgemeinen Verkehrszeiten auf Gehwegen und besonders gefährlichen Fahrbahnstellen keine Rutschgefahr besteht.
Mit der Übertragung der Räum-
Wir weisen ferner ausdrücklich darauf hin, dass bei nicht ordnungsgemäßem Nachkommen der Räum-
Wer gegen die Vorschriften der Straßenreinigungssatzung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 500,-
Die Satzungen für die Ortsgemeinde Büdesheim finden Sie hier...
Verbandsgemeindeverwaltung Prüm
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Stellenausschreibung
Die Ortsgemeinde Büdesheim stellt einen Gemeindearbeiter/in ein
Bei der Ortsgemeinde Büdesheim ist zum nächstmöglichen Termin die Stelle
eines Gemeindearbeiters (m/w/d) im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung
neu zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst alle in der Gemeinde anfallenden Arbeiten, wie z. B. die Pflege und Wartung der gemeindlichen Anlagen, Wege und Straßen.
Die Entlohnung der Arbeitsstunden erfolgt nach dem TVöD.
Wir bitten daher um kurze formlose Bewerbung von interessierten Personen an Herrn Ortsbürgermeister Walter Post, Brunnenstraße 17, 54610 Büdesheim, Tel. 06558 / 9018896.
Ortsgemeinde Büdesheim
Walter Post, Ortsbürgermeister
Stellenausschreibung
Die Ortsgemeinde Büdesheim stellt einen Gemeindearbeiter/in ein
Bei der Ortsgemeinde Büdesheim ist zum nächstmöglichen Termin die Stelle
eines Gemeindearbeiters (m/w/d) im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung
neu zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst alle in der Gemeinde anfallenden Arbeiten, wie z. B. die Pflege und Wartung der gemeindlichen Anlagen, Wege und Straßen.
Die Entlohnung der Arbeitsstunden erfolgt nach dem TVöD.
Wir bitten daher um kurze formlose Bewerbung von interessierten Personen an Herrn Ortsbürgermeister Walter Post, Brunnenstraße 17, 54610 Büdesheim, Tel. 06558 / 9018896.
Ortsgemeinde Büdesheim
Walter Post, Ortsbürgermeister
Jahresabschluss 2019 und Entlastung
Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und Entlastung
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.11.2020 den geprüften Jahresabschluss 2019 mit Rechenschaftsbericht der Ortsgemeinde und Jagdgenossenschaft festgestellt und gemäß § 114 GemO dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Prüm sowie dem Orstbürgermeister und den Beigeordneten der Ortsgemeinde Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht liegt an sieben Werktagen und zwar vom 07.12. bis ein-
Büdesheim, den 30.11.2020
gez. Post, Ortsbürgermeister